LAUXX Energy · Rechtliches
AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit Unternehmern · Stand 02.09.2026
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Lauxx Energy GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung in Textform. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angaben in Angebot oder Auftragsbestätigung, gehen diesen AGB vor.
II. Angebote und Vertragsschluss
Lauxx Energy erstellt auf Grundlage der Kundenanfrage ein Angebot. Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch fristgerechte Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande.
An Zeichnungen, Planungen, Kalkulationen und Produktunterlagen behält sich Lauxx Energy Eigentums- und Urheberrechte vor. Produktabbildungen sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
III. Lieferung und Gefahrübergang
Liefertermine ergeben sich aus Angebot oder Auftragsbestätigung. Ohne feste Vereinbarung erfolgt die Lieferung grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach vollständiger technischer Klärung, Erfüllung der Mitwirkungspflichten und Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Höhere Gewalt, Transportstörungen und nicht rechtzeitige Selbstbelieferung verlängern Lieferfristen angemessen. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über.
IV. Preise, Versand und Zahlung
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer sowie, soweit nicht anders angeboten, zuzüglich Versand, Verpackung, Versicherung, Zöllen und sonstigen Abgaben. Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen ohne Skonto fällig.
Bei Sonder- oder Projektanfertigungen sind grundsätzlich 50 Prozent bei Auftragserteilung fällig. Freiwillige Rücknahmen mangelfreier Standardware bedürfen der Zustimmung; Sonderanfertigungen sind ausgeschlossen.
V. Planung, Aufstellung und Montage
Planung, Auslegung, Installation oder Montage sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich angeboten wurden. Allgemeine Beratung ersetzt keine objektspezifische Prüfung durch befugte Fachunternehmen. Der Kunde stellt rechtzeitig Zugang, Pläne, technische Angaben und geeignete Arbeitsbedingungen bereit.
VI. Untersuchung, Mängelanzeige und Nacherfüllung
Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich. Offene Mängel sind innerhalb von acht Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; § 377 HGB bleibt unberührt.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl von Lauxx Energy Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich zwölf Monate, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.
VII. Haftung
Lauxx Energy haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Lauxx Energy behält das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung. Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden in Höhe des Rechnungsbetrags im Voraus an Lauxx Energy abgetreten.
IX. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Ahrensburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Lübeck.
